Sehr geehrte Frau und Herr Gebühreneinzugszentrale, hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre o. g. Rechnung ein und widerspreche generell der Erhebung von Rundfunkgebühren von mir. Begründung: Wenn Sie von anderen Personen Gebühren verlangen, halte ich dies zwar ebenfalls für unrechtmäßig, da mich dies aber nicht betrifft, bezieht sich dieser Widerspruch nur auf Ansprüche, die Sie gegen mich erheben. Begründung: Sie dürfen Gebühren wenn überhaupt, dann nur für Empfangsgeräte erheben, die sich im Rechtsgebiet der BRD befinden. Mein Wohnort gehört seit dem 18. Juli 1990 nicht mehr zum Gebiet der BRD. Beweis: Am 17.07.1990, bei den 4+2 Verhandlungen in Paris, hat der Außenminister der UdSSR, Herr Eduard Schewardnadse, dem Außenminister der DDR, Herrn Markus Meckel mitgeteilt, dass die völkerrechtlich nicht anerkannte DDR zum 18.07.1990 um 0.00 Uhr MEZ aufhört zu existieren! Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen. Am 17.07.1990, bei den 4+2 Verhandlungen in Paris, hat der Außenminister der USA, Herr James Baker, dem Außenminister der BRD, Herrn Dietrich Genscher mitgeteilt, das der Artikel 23 des GG per 18.07.1990 0.00 Uhr MEZ gestrichen ist! Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen. Am 17.07.1990, bei den 4+2 Verhandlungen in Paris, war bei diesen Vorgängen weiterhin der polnische Außenminister Herr Skubiszewski als Zeuge anwesend. Mit Streichung des Art. 23 des GG am 18.07.1990 durch die Alliierten trat wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft! - Bis zum Abschluss eines international gültigen Friedensvertrages in Verbindung mit der SHAEF-Gesetzgebung Denn auch Sie sind, ob Sie es nun wollen oder nicht, seit dem 18.07.1990, 0.00 Uhr MEZ - Staatsbürger des Staates, Deutsches Reich! Denn sollte eine BRD keine Rechtsgültigkeit besitzen, oder sollte eine BRD ihre Rechtsgültigkeit nicht nachweisen können, dann gelten auch alle Ordnungen und Gesetze dieser BRD (AO, StPO, ZPO, FGO, OWiG usw.), welche nur innerhalb eines rechtsgültigen BRD-Systems gelten können, ebenfalls nicht. Wie Sie sehen konnten, galt der Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr; infolgedessen konnten Länder der DDR ab dem 29.09.1990 zumindest auf der benannten Rechtsgrundlage des Artikels 23 GG keine Länder der BRD werden. Abgesehen von der falschen Feststellung, dass das Grundgesetz alleine damit für das „gesamte Deutsche Volk“ gelten soll, weil angeblich die in den aufgeführten Ländern lebenden Deutschen die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben, beinhaltet die „neue“ Präambel keinerlei Feststellung darüber, wo das Grundgesetz gilt. Während im Geltungsbereichsartikel 23 der alten Fassung ein territorialer Geltungsbereich definiert wurde, in dem festgestellt wurde, in welchen Ländern das Grundgesetz gilt, ist aus der neuen Präambel lediglich zu entnehmen, dass das Grundgesetz für „das gesamte Deutsche Volk“ gilt. Das ist jedoch kein territorialer Geltungsbereich. Die einzig geltende wirkliche Verfassung Deutschlands ist die am 18.07.1990 wieder in Kraft getretene Reichsverfassung vom 11.08.1919, die durch das von den Westalliierten oktroyierte Grundgesetz und im Gebiet der DDR von der „DDR-Verfassung“ überlagert wurde. Aufgehoben wurde die Reichsverfassung jedoch nie, sie galt auch während der Geltung des Grundgesetzes latent weiter. Und wie Sie wissen sollten, gelten Gesetze bis ihrer Außerkraftsetzung per Gesetz oder bis zu ihrer Änderung fort, denn sie haben kein Verfallsdatum und können auch nicht „schlecht werden“. Im Übrigen verweise ich noch auf die §§ 2 und 5 OWIG – es liegen keine sachlichen und räumlichen Geltungsbereiche vor. Mit dem Ende meiner Teilnahme an Ihrer Einrichtung ist auch mein „Teilnehmerkonto“ zu löschen. Daher kann dieses keinen Rückstand aufweisen. Das Porto für weitere Zahlungsforderungen können Sie sich sparen. Die Rechtslage steht fest. Sie brauchen mir auch nicht mit irgendwelchen Ordnungswidrigkeiten kommen, da ich dann auf §2 und §5 OWiG verweisen werde. Ich lebe außerhalb der BRD. Werte Frau Veld, Sie persönlich sind nun in Kenntnis der gültigen Rechtslage. Wer unter Beugung des geltenden Rechts oder durch Vortäuschung falscher Tatsachen versucht, unschuldige Bürger einzuschüchtern, um unbegründete Zahlungen einzufordern, verstößt gegen geltendes Recht. Die so genannte „Wiedervereinigung“, also der Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG zur BRD zum 3.10.1990 war also aus drei Gründen ungültig: A) Da die „DDR“ nicht mehr existierte, konnte sie niemandem mehr beitreten und die Volkskammer war nicht mehr berechtigt, irgendwelche völkerrechtlichen Handlungen vorzunehmen. Da der Art. 23 GG nicht mehr existierte, konnte die „DDR“ nicht gemäß Art. 23 GG der BRD beitreten. C) Da das GG bis heute keinen Geltungsbereich mehr hat, existiert die BRD nirgendwo. Ein Beitritt zu einem solchen Staate verbietet sich von selbst. Seit der Löschung des Art. 23 GG gehört mein Wohnort also nicht mehr zur BRD und Sie dürfen von mir keine Rundfunkgebühren verlangen. Ich bin Bürger des Deutschen Reiches. Sie ziehen Ihre Gebühren auf Grund von Gesetzen der BRD ein. Bis zum 17.07.1990 teilte der Art. 23 GG der BRD ihr Rechtsgebiet zu. Dieses umfaßte bis dahin die drei westlichen Besatzungszonen des Deutschen Reiches. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals festgestellt (so z.B. auch 1973), daß keine Verwaltungseinheit auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches (also auch nicht die BRD) berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, Erklärungen abzugeben oder Verträge abzuschließen, die über ein anderes Teilgebiet des Deutschen Reiches verfügen. Nach dem 18.07.1990 wurde im GG unter Art. 23 der Vermerk „gelöscht“ geschrieben. Später wurde diese Lücke durch gewisse europäische Absichtserklärungen aufgefüllt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die BRD heute gar kein Rechtsgebiet mehr hat und de jure nicht mehr existiert. Wer die Gesetze der BRD auf Gebiete anwendet, die nicht mehr zur BRD gehören, handelt rechtswidrig! Ihrer Gebührenerhebung fehlt jegliche gültige Gesetzesgrundlage. Ich behalte mir ausdrücklich vor, meine Rundfunk- und Fernsehgeräte weiterhin zu betreiben, ohne Gebühren an irgendwelche Einrichtungen der erloschenen BRD zu zahlen. Sollten Sie meinen Widerspruch nicht akzeptieren und weiterhin Zahlungen von mir fordern oder mich anderweitig belästigen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine bisher geleisteten Zahlungen zurückzufordern, da diese illegal erhoben wurden. Falls Sie nicht in der Lage sein sollten den obigen Text zu verstehen, geben Sie es an Ihren Vorgesetzten weiter. Ich erkläre hiermit noch einmal nachdrücklich: Ich werde auf keinen Fall aus o.g. Gründen, eine Zahlung an Ihren Verein tätigen. Des weiteren kommunizier ich nicht mit Leuten die es nicht für Nötig erachten in einem Schriftverkehr mit Ihrem guten Namen zu unterschreiben Dies ist mein letztes Schreiben an Sie Mit freundlichen Grüßen, |