Unter „Hilfebedarf“ wird der Bedarf an personeller Unterstützung im Sinne pädagogischer,
psychosozialer und /oder pflegerischer Hilfestellung verstanden, um die Ziele der
Eingliederungshilfe, nämlich
• Teilnabe am Leben in der Gesellschaft
• Förderung einer selbstständigen Lebensführung und die
• Beseitigung oder Milderung der Behinderung oder ihrer Folgen
zu erreichen.